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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Entwurf — noch nicht rechtsverbindlich

AGB sind der abmahnanfälligste Text im Shop. Eine einzige unwirksame Klausel kann teuer werden. Dieses Gerüst nennt die nötigen Abschnitte und die Punkte, die für dieses Geschäftsmodell besonders sind — die Formulierung gehört in fachliche Hände.

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Bestellungen über diese Website. Anbieter ist Calvin Sprengers, c/o MDC #1194, Welserstraße 3, 87463 Dietmannsried.

(2) Gegenstand des Angebots sind individuell gestaltete Bilder des von dir hochgeladenen Fahrzeugfotos, geliefert als Leinwand oder als Poster.

(3) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, also an natürliche Personen, die die Bestellung zu privaten Zwecken aufgeben. Bestellungen von Unternehmern zu gewerblichen Zwecken nehmen wir nicht an.

Wichtig: Die Website bietet derzeit nur Leinwände an. Poster gehören zum Sortiment, sind aber weder im Bestellformular noch in der Preisliste hinterlegt. Bevor Poster verkauft werden, müssen sie hier, in § 3 und im Formular auftauchen — sonst verkaufst du ein Produkt, das deine eigenen Bedingungen nicht kennen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an dich, eine Bestellung abzugeben.

Weg „Direkt zur Kasse"

(2) Indem du das Bestellformular absendest und den Bezahlvorgang abschließt, gibst du ein verbindliches Angebot zum Kauf ab.

(3) Die E-Mail, die du unmittelbar danach automatisch erhältst, bestätigt nur den Eingang deiner Bestellung. Sie ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir deine Bestellung ausdrücklich per E-Mail annehmen, spätestens jedoch mit dem Versand der Ware.

(4) Wir dürfen eine Bestellung ablehnen, wenn

  • sich aus dem eingesandten Foto kein Motiv in unserer üblichen Qualität erstellen lässt — etwa weil es zu unscharf oder zu dunkel ist oder das Fahrzeug nicht ausreichend erkennbar ist,
  • ein Grund nach § 6 vorliegt, oder
  • die Herstellung uns aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, vorübergehend nicht oder nicht in angemessener Zeit möglich ist — etwa bei einer Überlastung unserer Produktionskapazität, dem Ausfall eines Druckdienstleisters oder wenn das gewählte Produkt bei unseren Lieferanten nicht verfügbar ist.

In diesen Fällen erstatten wir dir bereits gezahlte Beträge unverzüglich und vollständig zurück, spätestens innerhalb von 14 Tagen.

Weg „Erst Entwurf ansehen"

(5) Wenn du uns nur Foto und E-Mail-Adresse sendest, ist das eine unverbindliche Anfrage. Du gehst damit keine Zahlungspflicht ein.

(6) Wir erstellen daraufhin einen Entwurf und senden ihn dir zusammen mit einem Zahlungslink zu. Darin liegt unser Angebot. Der Vertrag kommt zustande, indem du den Bezahlvorgang abschließt.

(7) Vertragssprache ist Deutsch. Den Vertragstext speichern wir nicht für dich; diese Bedingungen kannst du jederzeit auf dieser Seite abrufen und sichern.

Warum dieser Aufbau: Der entscheidende Kniff steckt in Absatz 3. Wäre die automatische Bestätigungsmail bereits die Annahme, wärst du ab diesem Moment zur Lieferung verpflichtet — auch bei einem Foto, aus dem sich nichts machen lässt. So behältst du ein Zeitfenster, um abzulehnen und zu erstatten. Bitte halte dich in der Praxis daran: Die automatische Mail darf nicht „Auftragsbestätigung" heißen und nichts zusagen. Die Vorlage im Bestellskript ist entsprechend formuliert.

Zu prüfen: Absatz 4 nennt bewusst konkrete Ablehnungsgründe. Zu unbestimmte Ablehnungsrechte („nach freiem Ermessen") wären in AGB gegenüber Verbrauchern angreifbar. Ergänze hier, was dir in der Praxis noch begegnet.

§ 3 Preise und Versandkosten

(1) Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt deiner Bestellung auf dieser Website angegeben sind.

(2) Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten. Die Höhe der Versandkosten richtet sich nach dem gewählten Produkt und dem Lieferland. Sie wird dir im Bestellvorgang gesondert ausgewiesen, bevor du die Bestellung absendest.

(3) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher nicht ausgewiesen.

Gut gelöst: Ohne feste Preise in den AGB kannst du die Preise auf der Website ändern, ohne jedes Mal diesen Text anzufassen. Zwei Stellen, die auseinanderlaufen können, sind eine Fehlerquelle weniger.

Absatz 2 ist im Formular umgesetzt: Es gibt eine Auswahl des Lieferlands, und die Summe weist Artikelpreis, Versand und Gesamtbetrag getrennt aus. Es fehlen nur noch die Beträge. Solange sie nicht eingetragen sind, zeigt das Formular „noch nicht hinterlegt" und lässt den Weg „Direkt zur Kasse" gar nicht erst zu — verkauft wird also nichts mit unvollständigem Preis. Der Entwurfsweg bleibt offen, dort wird ja noch nicht bezahlt.

Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen — auch nicht versehentlich in der Preisdarstellung.

§ 4 Zahlung

(1) Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Welche Zahlungsarten dir zur Verfügung stehen, siehst du im Bezahlvorgang.

(2) Deine Zahlungsdaten gibst du direkt bei Stripe ein. Wir erhalten sie nicht.

(3) Der Kaufpreis ist sofort und in voller Höhe fällig. Wir liefern ausschließlich gegen Vorkasse. Mit der Produktion beginnen wir erst nach vollständigem Zahlungseingang.

(4) Die Erstellung eines Entwurfs auf dem Weg „Erst Entwurf ansehen" ist für dich kostenlos und begründet keine Zahlungspflicht.

(5) Die Rechnung erhältst du per E-Mail. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Absatz 3 ist bewusst so formuliert: „mit der Produktion" statt „mit der Bearbeitung". Sonst stünde er im Widerspruch zu Absatz 4 und zum Entwurfsweg, bei dem du ja vor jeder Zahlung tätig wirst.

Hier ist noch einiges offen — das sind die Fragen, die wir klären sollten:

  • Welche Zahlungsarten schaltest du in Stripe frei? Karte allein ist am einfachsten. Kommen PayPal, Klarna oder Ratenzahlung dazu, entstehen zusätzliche Informationspflichten, die dann hier hinein müssen.
  • Was passiert, wenn jemand abbricht? Auf dem Kassenweg liegt sein Foto bereits bei uns, obwohl er nie bezahlt hat. Dafür brauchen wir eine Löschregel — mein Vorschlag: nach 30 Tagen ohne Zahlungseingang löschen. Das gehört dann auch in die Datenschutzerklärung.
  • Rückerstattungen nach § 2 Abs. 4: auf welchem Weg und in welcher Frist? Über Stripe zurück auf das Zahlungsmittel ist der saubere Weg.

§ 5 Lieferung und Lieferzeit

(1) Wir liefern nach Deutschland und Österreich.

(2) Da jedes Motiv einzeln gestaltet wird, hängt die Dauer vom Aufwand der jeweiligen Bestellung ab. Wir teilen dir die voraussichtliche Lieferzeit deshalb für deine Bestellung gesondert mit, bevor eine Zahlungspflicht für dich entsteht.

(3) Wartezeiten, die dadurch entstehen, dass eine Rückmeldung oder Freigabe von dir aussteht, verlängern die Lieferzeit entsprechend.

(4) Können wir nicht liefern, informieren wir dich unverzüglich und erstatten bereits gezahlte Beträge zurück.

(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht erst mit der Übergabe an dich über.

Deine Überlegung geht an einer Stelle nach hinten los — bitte lies das. „Gar keine Frist nennen" bedeutet rechtlich nicht mehr Freiraum, sondern weniger. Ohne Vereinbarung gilt § 271 BGB: Die Leistung ist sofort geschuldet. Der Kunde könnte dir also schon nach wenigen Tagen eine Nachfrist setzen und dann zurücktreten. Eine großzügig bemessene Frist schützt dich besser als gar keine.

Und eine Pflicht kommt dazu: Nach Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB musst du den Liefertermin nennen, bevor der Verbraucher gebunden ist. Absatz 2 erfüllt das für den Entwurfsweg — dort teilst du die Zeit ja vor der Zahlung mit. Beim Weg „Direkt zur Kasse" funktioniert es nicht: Dort zahlt der Kunde sofort und erfährt vorher gar nichts.

Mein Vorschlag: Nenne beim Kassenweg eine großzügige Obergrenze auf der Startseite, etwa „Lieferung spätestens 20 Werktage nach Zahlungseingang". Das ist locker genug, dass du es immer hältst, und schließt die Lücke. Alternativ: den Kassenweg entfernen und nur den Entwurfsweg anbieten — dann trägt Absatz 2 allein. Sag mir, welche Variante dir lieber ist.

Gute Entscheidung, die Schweiz vorerst wegzulassen. Als Drittland hätte sie Zollanmeldung, Einfuhrsteuer und eine Regelung, wer die trägt, nach sich gezogen. Mit Deutschland und Österreich bleibst du innerhalb der EU, und der Versand ist ein gewöhnlicher Paketversand.

Für Österreich trotzdem eine Rückfrage beim Steuerberater: Der Verkauf ins EU-Ausland hat als Kleinunternehmer eigene Regeln. Seit 2025 gibt es dafür die EU-Kleinunternehmerregelung, die man aber beantragen muss. Kein Grund, es nicht zu machen — aber vor dem ersten Paket nach Wien geklärt sein sollte es.

§ 6 Rechte am hochgeladenen Bild

(1) Du sicherst zu, dass du über die erforderlichen Rechte an dem hochgeladenen Foto verfügst und dass durch dessen Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden — insbesondere keine Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte.

(2) Machen Dritte uns gegenüber Ansprüche wegen eines von dir hochgeladenen Fotos geltend, stellst du uns davon frei, soweit du die Rechtsverletzung zu vertreten hast.

(3) Wir dürfen Aufträge ablehnen, deren Motive rechtswidrige, gewaltverherrlichende, beleidigende, diskriminierende oder jugendgefährdende Inhalte zeigen oder erkennbar fremde Marken- und Kennzeichenrechte verletzen. Bereits gezahlte Beträge erstatten wir in diesem Fall zurück.

(4) Zur Gestaltung des Motivs übermitteln wir dein Foto an von uns beauftragte Dienstleister, die es mit KI-gestützten Verfahren verarbeiten. Diese Dienstleister können ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, insbesondere in den USA oder in China.

(5) In diesen Ländern gilt kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau. Insbesondere können dort staatliche Stellen weitergehende Zugriffsrechte auf die Daten haben, und dir stehen unter Umständen keine gleichwertigen Rechtsbehelfe zu. Die Einwilligung in diese Übermittlung erteilst du über das entsprechende Häkchen im Bestellformular. Ohne sie können wir deinen Auftrag nicht ausführen. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.

Absatz 2 ist bewusst eingeschränkt („soweit du … zu vertreten hast"). Eine Freistellung ohne diese Einschränkung wäre gegenüber Verbrauchern eine unangemessene Benachteiligung und damit unwirksam — sie würde dich also gerade nicht schützen.

Zu den Absätzen 4 und 5 — hier reicht die Einwilligung allein nicht. Eine Einwilligung nach Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO ist nach Auffassung der Aufsichtsbehörden für gelegentliche Übermittlungen gedacht. Bei dir fließt aber jedes einzelne Kundenfoto ins Drittland — das ist systematisch, nicht gelegentlich. Die Einwilligung ist deshalb die Absicherung nach außen, aber nicht die tragende Rechtsgrundlage.

Was du zusätzlich brauchst: einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem KI-Anbieter, dazu Standardvertragsklauseln für den Drittlandtransfer. Bei US-Anbietern hilft eine Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework. Für China gibt es keinen Angemessenheitsbeschluss — dort sind Standardvertragsklauseln plus eine dokumentierte Risikoabschätzung Pflicht, und das ist der aufwendigste Weg von allen.

Mein Rat, ganz praktisch: Prüf, ob du dasselbe Ergebnis mit einem Anbieter hinbekommst, der in der EU hostet. Das erspart dir Standardvertragsklauseln, Risikoabschätzung und diesen ganzen Absatz — und macht das Häkchen im Formular deutlich harmloser. Falls nicht: nimm lieber einen US-Anbieter mit DPF-Zertifizierung als einen chinesischen.

Stand des Formulars: Die Zusicherung ist als eigenes Pflichthäkchen umgesetzt („Das Foto ist von mir, oder ich darf es verwenden…"). Zusätzlich werden die AGB im Kasten über den Bestellknöpfen ausdrücklich einbezogen und verlinkt. Der Wortlaut hier und im Formular sollte inhaltlich zusammenpassen.

§ 7 Nutzungsrechte am erstellten Motiv

(1) An dem für dich erstellten Motiv erhältst du mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke. Du darfst das Bild also aufhängen, verschenken und privat weitergeben.

(2) Nicht umfasst sind der Weiterverkauf, die gewerbliche Nutzung, die Vervielfältigung zum Vertrieb sowie die Lizenzierung an Dritte. Wenn du das brauchst, sprich uns an — wir regeln das gern gesondert.

(3) Deine Rechte an dem von dir hochgeladenen Foto bleiben unberührt. Wir erwerben daran keine Rechte, die über die Erfüllung deines Auftrags hinausgehen.

(4) Wir zeigen dein Motiv nur dann öffentlich — etwa auf unserer Website oder in sozialen Netzwerken —, wenn du uns dazu ausdrücklich deine Einwilligung erteilt hast. Diese Einwilligung ist freiwillig, keine Voraussetzung für deine Bestellung und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.

Absatz 4 ist im Formular umgesetzt: unter den drei Pflichthäkchen steht abgesetzt ein viertes, überschrieben mit „Freiwillig — unabhängig von deiner Bestellung". Es ist nicht vorangekreuzt und nicht Pflicht. Die Antwort wird in beiden Fällen mitgeschickt, auch bei „nein" — so ist später belegbar, dass gefragt wurde. In der Bestellmail steht sie deutlich sichtbar, damit du vor jedem Social-Media-Post nachsehen kannst.

Passt zum aktuellen Stand: Die Galerie auf der Startseite ist als „Vier Beispiele in unserem Stil" bezeichnet, nicht als Kundenaufträge. Das ist ehrlich und unproblematisch, solange dort keine echten Aufträge stehen.

§ 8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Ausschluss des Widerrufsrechts für personalisierte Produkte berührt diese Rechte nicht.

§ 9 Entwurf und Überarbeitung

(1) Bevor wir drucken, senden wir dir den Entwurf deines Motivs per E-Mail zu. Das gilt für beide Bestellwege.

(2) Gefällt dir der Entwurf nicht, überarbeiten wir ihn auf deinen Wunsch einmal kostenlos. Beschreibe uns dabei möglichst konkret, was geändert werden soll.

(3) Weitere Überarbeitungen sind nach Absprache möglich.

(4) Was das eingesandte Foto nicht zeigt, können wir nicht ergänzen. Bildteile, die auf dem Original verdeckt, unscharf oder abgeschnitten sind, lassen sich nicht zuverlässig rekonstruieren.

(5) Mit deiner Freigabe geht das Motiv in den Druck. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Überarbeitung nicht mehr möglich. Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach § 8 bleiben davon unberührt.

Achtung, hier lag ein Widerspruch: Die Startseite verspricht in Schritt 2 allen Kunden „Den Entwurf bekommst du vorher zu sehen." Der Weg „Direkt zur Kasse" sah bisher aber gar keinen Entwurfsschritt vor — dort wäre nach der Zahlung direkt gedruckt worden. Absatz 1 löst das auf, indem der Entwurf für beide Wege zugesagt wird. Das ist die ehrliche Variante, weil die Startseite es ohnehin verspricht und Werbeaussagen bindend sind. Der Unterschied zwischen den Wegen ist damit nur noch: vorher zahlen oder nachher.

Warum jetzt „einmal" statt „zweimal": Du weißt noch nicht, wie viel Zeit du je Kunde hast — dann ist eine niedrige Zusage die richtige Wahl. Die AGB sind die Untergrenze, nicht die Obergrenze. Du darfst jederzeit großzügiger sein als versprochen, und Kunden merken sich, wenn jemand mehr tut als angekündigt. Umgekehrt wird es unangenehm: Steht „zweimal" drin und du schaffst es bei voller Auftragslage nicht, ist das ein Vertragsbruch. Absatz 3 gibt dir den Spielraum, im Einzelfall mehr zu machen, ohne dich zu binden.

Passt zur Startseite: Dort steht nur „Den Entwurf bekommst du vorher zu sehen" — keine Zahl. Achte darauf, dass das so bleibt oder höchstens zu diesem Paragrafen passt.

§ 10 Widerrufsrecht

Da die Bilder — als Leinwand wie als Poster — nach Kundenspezifikation angefertigt werden, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Einzelheiten in der Widerrufsbelehrung.

§ 11 Streitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.